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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Firma Inhaber: Sandy Drevs-Reißig, Kornblumenweg 1, 76456 Kuppenheim, im Weiteren Firma genannt, geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Firma schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Firma kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Firma ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage (www.tennis-by-sandy.de). Die Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Training

Das Leistungsangebot der Firma umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf den Partner-Anlagen, ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps oder Lehrgänge sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.

Die Firma kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem bestimmten Trainer/in zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Firma nutzt verschiedene Tennisanlagen / Hallen, ein Anrecht auf einen bestimmten Trainingsort besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht und ein Ortswechsel ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Die Firma versucht auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

 

4. Bestimmungen Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 45, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Die Wahl des Trainers ist der Firma vorbehalten.

Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.

Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.

Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.

Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

 

3. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht der Firma bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Firma kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder  in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

 

4. Ausschluss vom Training

Die Firma, bzw. der eingesetzte Trainer (m/w/d), behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

5. Ausgefallene Stunden

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die Firma vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Einzeltrainingstermine die 2-mal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden 1-mal nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Firma. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der Firma nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen, Krankheit oder persönlichen Gründen in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Firma, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Firma abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.

Sofern vereinbarte Trainingstermine von privaten Stunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde dem/der Trainer/in unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Findet der Kunde oder die Firma für diese Stunde einen adäquaten Ersatz, entfällt auch für den Kunden das Trainingsentgelt.

 

6. Haftung

Meine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer/innen der Firma übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Firma übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.

 

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

8. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor einer Trainings-einheit/saison fällig. Eine Bezahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das, in der Trainingsbestätigung (Rechnung) angegebenem Konto, geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

Sollte nach schriftlicher Rechnungsstellung keine Zahlung erfolgen, so ist die Firma berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.

 

9. Kündigung

Es besteht keine Kündigungsverpflichtung, sondern nur die saisonale Anmeldeverpflichtung, um am Training der jeweiligen Saison (Sommer, Winter) teilnehmen zu können. Besteht keine gültige Anmeldung über das Anmeldetool, kann kein Training in Anspruch genommen werden.

 

9. Datenschutz

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von der Firma genutzt werden, um z.B. Rechnungen zu schreiben und zu verschicken (auch per E-mail). Nach Beendigung des Trainings bin ich befugt, Ihre Daten für die Dauer der aktuell geltenden, gesetzlichen Vorschriften, aufzubewahren. 

 

Schlussbestimmung

Sollte ein Punkt in den AGB nichtig sein, so führt dies nicht zur Nichtigkeit der gesamten AGB.

 

AGB Stand 15.08.2022

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